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Index


Fördermöglichkeiten

Kommunale Mittel

Grundsätzlich ist jede Kinder- und Jugendarbeit, die Mitglied im Landesjugendwerk Nds ist als Anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe berechtigt, kommunale Fördergelder bei ihrem jeweiligen kommunalen Jugendamt zu beantragen. Die Förderrichtlinien könnt ihr dort nachfragen. Bedingung hierbei kann allerdings der Vorweis einer Juleica sein. Oft fragen kommunale Jugendbehörden nach der Berechtigung für Förderung nach. Wir sind gern bereit, auf Anfrage eine dementsprechende Mitgliedsbescheinigung auszuhändigen, da wir seit 1986 anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe auf Landesebene sind.
Zusätzlich zu diesen Fördermöglichkeiten kann man aber auch über das LJW Nds Landesmittel beantragen.

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Landesmittel für den Jugendbildungsreferenten

Das Landesministerium für Soziales, Familie und Jugend fördert seit ca. 20 Jahren das Landesjugendwerk des BFP Niedersachsen mit Finanzen für die monatlichen Verwaltungskosten des Landesjugendwerks, monatlichen Gehaltszahlungen des Jugendbildungsreferenten und die jährlichen Fördergelder für Bildungsmaßnahmen.

Die Verwaltung dieser Fördergelder wird jährlich vom Ministerium geprüft.

Fröderungsvoraussetzung ist die Erreichung von 1500 Teilnehmer-Tagen pro Jahr. Der Berechnungsschlüssel setzt sich wie folgt zusammen: Teilnehmer x Tage = anzurechnende Teilnehmertage. Die Höchstzahl der anzurechnenden Teilnehmer pro Bildungsmaßnahme beträgt 40 Teilnehmer. An- und Abreisetag zählen jeweils als 1 Tag. Will heissen: 80 Teilnehmer an einem Wochenendseminar = 40 Teilnehmer x 2 Tage = 80 Teilnehmertage.
Bei 1500 Mindestteilnehmertagen sind wir natürlich auf Bildungsmaßnahmen angewiesen, die von euch angeboten werden. Bitte seid so lieb und teilt uns eure Seminarangebote mit, auch wenn sie von uns nicht gefördert werden.
Bei 4.500 Teilnehmertagen hätten wir die Möglichkeit der Förderung eines 2.Bildungsreferenten. Zur Zeit reichen wir ca. 2.000 Teilnehmertage pro Jahr beim zuständigen Ministerium ein.

Jeder Teilnehmertag von euch zählt also! - Danke für eure Mitarbeit!

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Landesmittel für die Mitgliedsgruppen

Das Landesjugendwerk Nds fördert auf Antrag nach Prüfung und Möglichkeiten Kinder- und Jugendgruppen, die
Mitglied im Landesjugendwerk des BFP Niedersachsen sind.

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Förderbedingungen

Gefördert werden nur Bildungsmaßnahmen!

  1. Bildungsmaßnahmen (wokshops + Seminare)
    1. Gefördert werden nur Bildungsmaßnahmen von mindestens 6 Stunden Bildungsarbeit pro Tag.
    2. Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtung gelten An- und Abreise als 1 Tag.
  2. Inhalte
    1. 51% des jeweiligen Bildungsangebotes pro Seminar müssen nichtfachverbandsspezifisch sein, sprich: dürfen keinen christlichen Inhalt haben. Hierbei kommt es allerdings auf die pädagogische Beschreibung der Seminarinhalte an. Wir helfen gern bei der Beschreibung eurer Seminarinhalte.
  3. Seminarteilnehmer
    1. 51% der Teilnehmer müssen über 12 Jahre alt sein und dürfen das 26 Lebensjahr nicht vollendet haben.
    2. Ausnahme sind Multiplikatorenseminare, Bildungsangebote also für Mitarbeiter und Leiter.
    3. 51% der Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Eine Überörtlichkeit muss gewährleistet sein, bei der
      1. entweder die Teilnehmer-innen aus mindestens 4 Orten kommen
      2. entweder die Teilnehmer-Innen aus mindestens 4 Ortsteilen der Stadt/Gemeinde kommen
      3. entweder die Teilnehmer-Innen aus mindestens 4 Jugendgruppen des Stadt-/Gemeindegebietes kommen.
      4. Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
  4. Antragstellung
    1. Der Antrag auf Förderung muss bis spätestens Ende November des vorlaufenden Jahres bei uns gestellt werden. Bitte benutzt dazu das Antragsformular. Sprich: Anträge für 2009 müssen spätestens bis Ende 11.08 gestellt werden.
  5. Teilnehmerlisten
    1. Nach Beendigung der jeweiligen Bildungsmaßnahme muss die korrekt ausgeführte Original-Teilnehmerliste des LJA umgehend an uns gesandt werden. Original-TN-Listen findet ihr unten als PDF-Download.
  6. Seminarbeschreibung
    1. Nach Beendigung der jeweiligen Bildungsmaßnahme muss die korrekt ausgeführte Seminarbeschreibung (Sachbericht) an uns gesandt werden. Einen Muster-Sachbericht findet ihr unten als PDF-Download.
  7. Seminarkosten
    1. Nach Beendigung der jeweiligen Bildungsmaßnahme muss die korrekt ausgeführte Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Originalbelegen an uns gesandt werden. Sollten Originalbelege fehlen, können auch Kopien mit dem Hinweis des Verbleibes der Originalbelege eingereicht werden.
  8. Fördergelder
    1. Frühestens ab 01.07. des jeweiligen Förderjahres werden von uns bewilligte Fördergelder ausgeschüttet.
    2. Gefördert wird anhand eines Verteilungsschlüssels der an das LJW vom Landesministerium ausgeschütteten Fördermittel nach Absprache mit uns.
    3. Grundsätzlich dienen die Fördergelder zur Herabsetzung der Teilnehmerkosten.
    4. Gefördert wird nur bis zu einem Höchstbetrag des tatsächlichen Defizits der jeweiligen Maßnahme, das in der Belegführung klar ersichtlich sein muss. Sollte eine Maßnahme einen Gewinn erwirtschaften, darf sie nicht gefördert werden.
    5. Beantragte Fördergelder müssen unter Berücksichtigung der Punkte 1-9 bis spätestens 31.11. des laufenden Geschäftsjahres abgerufen werden, sonst verfallen sie und werden für andere Bildungsmaßnahmen verwendet.
  9. Arbeitsbefreiung
    1. Für Juleica-Inhaber oder Teilnehmer an einer Juleica-Schulung stehen dem in Niedersachsen wohnhaften Teilnehmer laut Gesetz 12 Werktage/Jahr Arbeitsbefreiung für die Teilnahme oder Mitarbeit an Bildungsmaßnahmen des Ljw zu. Ein Antrag für Arbeitsbefreiung kann bei uns formlos über knut.adler@ljw-nds.de beantragt werden.
    2. Dem Antragsteller stehen auch Lohnfortzahlung in max Höhe von € 100,-/Tag zu, wenn der AG dies bei einer Freistellung von der Arbeit nicht übernehmen sollte. Das entsprechende Formular ist bei den PDF-Downloads.
    3. Die Maßnahme, für die Arbeitsbefreiung und Lohnfortzahlung gewährt werden soll,
      muss als Bildungsmaßnahme bei uns registriert sein
    4. Der Antrag auf Arbeitsbefreiung muss mindestens 30 Tage vor dem stattfindenden
      Event bei uns beantragt werden
    5. Normalerweise werden Arbeitsbefreiungen mit der laufenden Maßnahme am Jahres-
      ende des vorlaufenden Geschäftsjahres mit den zu fördernden Bildungsmaßnahmen
      gemeldet und beantragt (siehe 4.) , um die beantragten Fördergelder anteilmäßig an
      die Antragsteller zu verteilen.
      Bei später angemeldeten Anträgen besteht kein Anrecht auf Förderun.g
  10. Prüfung
    1. Jede geförderte Maßnahme wird von uns geprüft, da wir ebenfalls jährlich die von uns geförderten Maßnahmen zur Prüfung beim Landesministerium einreichen müssen.
    2. Sollte sich bei dieser jährlichen Prüfung der Bildungsmaßnahmen durch uns oder durch das Landesministerium für Soziales, Familie und Jugend die jeweilige von uns geförderte Bildungsmaßnahme als nichtförderungswürdig erweisen, ist die jeweilige Förderung umgehend an uns zurückzuzahlen, da das Landesministerium in solchen Fällen ebenfalls die Fördergelder zurückfordert. Die Prüfung kann allerdings auch erst in einem Zeitraum von bis zu 3 Jahren nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme erfolgen. Eine Förderung von uns setzt die Anerkennung dieser Bedingung voraus.
  11. Auszahlung
    1. Da wir in den letzten Jahren sehr negative Erfahrungen mit Fördergeldern gemacht haben, die vor dem Veranstaltungsbeginn ausgezahlt wurden, zahlen wir den beantragten und genehmigten Förderbetrag erst nach Erhalt und Prüfung sämtlicher einzureichender Unterlagen aus.
      1. unterschriebene original LJW-Teilnehmerliste
      2. kompletter, täglicher Sachbericht nach unserem Muster
      3. komplette Rechnungsführung Gewinn/Verlust der Maßnahme mit Rechnungsbelegen und Quittungen. Die Fördergelder dienen zur Herabsetzung der TN-Gebühren. Die Maßnahme darf keinen Gewinn erwirtschaften.
      4. Bankverbindung für die Auszahlung

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Bundesmittel

Veranstaltungen, die mit Bundesmitteln finanziert sind, dürfen nicht gleichzeitig mit Kommunal- oder Landesmitteln finanziert werden. Bundesmittel werden meistens für Bundesveranstaltungen durch Bundeswerke beantragt.
Das Bundesministerium für Soziales, Familie und Jugend fördert jährlich das Bundesjugendwerk des BFP.

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Europäische Fördergelder

Es gibt auch die Möglichkeit, europäische Fördergelder zu beantragen. Diese Antragstellung ist sehr aufwendig und setzt eine gute Beratung wegen der detaillierten Projektbeschreibung mit den Partnerländern und -organisationen voraus. Unter www.ccp-deutschland.de findet ihr Hilfe.

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Downloads

Antragsformular Teilnehmerliste Muster Sachbericht TNT Liste Blanko
Verdienstausfall

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