Termine - Juleica
Regelmässige Veranstaltungen
Als anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe veranstalten wir regelmäßig Mitarbeiterschulungen und Bildungsmaßnahmen auf Landesebene für eine junge Generation. Sämtliche Termine des laufenden Jahres findest du im Terminkalender .
Juleica Jugendleiter-Card
Der Gesetzgeber schreibt in seinem Erlass der Ministerialkonferenz vom 05.10.1994 vor, dass Jugend- und Kindergruppenleiter bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, sondern vielmehr die durch Schulung und Praxis erworbenen pädagogischen Fähigkeiten einzusetzen haben.
Sie müssen über ausreichende pädagogische und rechtliche Kenntnisse verfügen. Soweit diese nicht durch Berufsausbildung oder Studium erworben sind, ist die Teilnahme am Grundlehrgang JULEICA erforderlich.
Mit Beginn der Juleica stehen dem Teilnehmer 12 Werktage gesetzlich verbriefte Arbeitsbefreiung pro Jahr zu. Anträge dafür können bei uns nach Rücksprache angefordert werden. Die Inhalte der vom Gesetzgeber geforderten 50stündigen Juleica sind auf die Bedürfnisse unsere christliche Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet:
| Christiliche Kinder- & Jugendarbeit |
Seelsorge & Lebenshilfe |
Kommunikation & Teamwork |
| Rechtskunde |
Leiter- & Mitarbeiterschaft |
Pädagogik & Strukturen |
Für die Beantragung einer Juleica nach bestandenem Juleica-Kurs verlangt der Gesetzgeber seit 2010 eine Bescheinigung einer Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe" (2x8 Stunden), die nicht älter als 2 Jahre bei Juleica-Kursbeginn sein darf.
In Ausnahmefällen kann auch eine Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (8 Stunden) geltend gemacht werden, soweit diese ebenfalls nicht älter als 2 Jahre ist.
Es gibt 3 verschiedene Möglichkeiten, an unserem Juleica-Lehrgang teilzunehmen:
- jeweils an 2 Wochenenden in einer gastgebenden Gemeinde
- 5 Tage CrashKurs
- 11 Tage Sailing Adventure Trail
Royal Rangers bauchen nach Rücksprache mit uns bei bestimmten Voraussetzungen nur an einem Wochenendkurs teilnehmen. Bitte fragt bei uns nach.
Nach absolviertem Juleica-Kurs wird die Juleica für Teilnehmer aus Niedersachsen und Mitglieder des Landesjugendwerk des BFP Nds durch uns über Juleica.de zentral beantragt. Für diesen Beantragungsvorgang benötigen wir die o.a. Bescheinigung Erste Hilfe, Passfoto und eine gültige e-mail-Adresse. Teilnehmer, die nicht Mitglieder des Ljw Nds sind und nicht aus Niedersachsen kommen, erhalten von uns eine Teilnahmebestätigung, mit der sie ihre Juleica über ihren zuständigen Freien Träger beantragen können.
Die Juleica ist 3 Jahre gültig und muss im lezten Gültigkeitsjahr durch die Teilnahme an einer Tagesschulung in den Bereichen Kids Alive, Youth Alive und Royal Rangers oder einer anderen Organisation neu bei uns beantragt werden.
Wird sie in diesem Zeitraum nicht neu beantragt, oder ist der Inhaber nicht mehr aktiv in der Kinder- und Jugendarbeit tätig, verfällt sie. In diesem Fall muss der Teilnehmer bei einer Neubeantragung den gesamten Juleica-Kurs neu durchlaufen.
Die aktuellen Angebote zu Juleica findest du in unserem Terminkalender .
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